Unnötige Barrieren beim Ticket-Kauf fürs Lichterfest – Ermäßigung für Schwerbehinderte fällt zu sparsam aus

Für das Lichterfest können online keine ermäßigten Tickets gekauft werden. Zudem verhindert der geforderte Grad der Behinderung für eine Ermäßigung die Teilhabe vieler anerkannt Schwerbehinderter.

Die Fraktion DIE LINKE kritisiert diese unnötige Barriere für die Teilnahme an einem der wichtigsten Feste Offenbachs.

Der Online-Ticketverkauf beim diesjährigen Lichterfest ist in Bezug auf ermäßigte Eintrittskarten unnötig kompliziert, denn auf der Website des von der Stadt Offenbach beauftragten Dienstleisters kann man keine vergünstigten Karten erwerben. Diese sind nur telefonisch oder in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Allerdings erfährt man das nicht direkt bei der Buchung, sondern nur, wenn man vorher unter ‚Veranstaltungsinfo‘ nachschaut.

Dazu erklärt die Stadtverordnete Gizem Erinç-Çiftçi: „Die Informationen zu Ermäßigungen sollten im Sinne der Inklusion klar ersichtlich und in einfacher Sprache zugänglich sein. Zudem ist es ist ein großes Ärgernis, dass die ermäßigten Tickets online nicht zur Verfügung stehen. So schafft man Barrieren, die insbesondere Menschen mit Behinderung vom Besuch des Fest abhalten können.

Es wäre viel einfacher und inklusiver, wenn man auf der Website direkt beim Ticketkauf eine Ermäßigung auswählen könnte. Bei anderen städtischen Veranstaltern, die mit Dienstleister arbeiten, ist das auch möglich. So lassen sich ermäßigte Tickets für den Frankfurter Zoo oder die Burgfestspiele Dreieichenhain völlig problemlos online erwerben. Es stellt sich also die Frage, wieso das für Offenbacher Veranstaltungen nicht angeboten wird.“

Ein weiterer Kritikpunkt ist aus Sicht der Fraktion DIE LINKE der Grad der Behinderung (GdB), ab dem eine Ermäßigung gilt. Dieser liegt bei 80 und damit viel zu hoch. Darüber hinaus ist die Regelung für eingetragene Begleitpersonen nicht nachvollziehbar. So erhalten Schwerbehinderte ab GdB 80 im Sitzbereich zwar eine Freikarte, die Begleitpersonen müssen aber den vollständigen Preis zahlen. Bei den ‚Flanierkarten‘ zahlen dann sowohl Schwerbehinderte als auch ihre Begleitpersonen den ermäßigten Preis. Rechnet man den Eintritt der Begleitperson auf die Gäste mit Behinderung um, fällt die Ermäßigung also praktisch weg.

Gizem Erinç-Çiftçi: „Auch unter einem Grad der Behinderung von 80 gibt es viele Menschen, die auf kleine, oftmals durch die Schwerbehinderung bedingte Renten angewiesen sind. Sie haben dementsprechend nur eingeschränkte finanzielle Mittel, um am kulturellen Leben teilhaben zu können. Gerade bei städtischen Veranstaltungen sollte man also mit gutem Beispiel vorangehen und Ermäßigungen ab einem GdB von 50 ermöglichen. So wird es auch in den Offenbacher Museen gehandhabt.

Die Regelung für Begleitpersonen reicht ebenfalls nicht aus. Begleitpersonen sind nicht zum Spaß dabei, sondern zur notwendigen Unterstützung schwerbehinderter Menschen. Man sollte ihnen also Freikarten zur Verfügung stellen.“

„Bei einer für die Stadt und seine Menschen so wichtigen Veranstaltung wie dem Lichterfest müssen die Barrieren möglichst gering sein. Die Gestaltung des Ticketings wird diesem Anspruch leider nicht gerecht. Es ist zu umständlich und die Ermäßigungen gehen nicht weit genug. Im nächsten Jahr muss hier dringend nachgebessert werden“, erklärt Erinç-Çiftçi abschließend.