DGB und DIE LINKE: Öffentliche Hand muss bei Vergabe von Verträgen beispielhaft sein.

Die hessische Landtagsfraktion der LINKEN und der Bezirksvorstand des DGB Hessen-Thüringen haben ihre ablehnende Haltung zum Vergabegesetzentwurf der CDU-FDP-Regierungsfraktionen bekräftigt. Die öffentliche Hand müsse als großer Auftraggeber der Privatwirtschaft mit gutem Beispiel vorangehen.

Dazu gehören nach Meinung der LINKEN und der Gewerkschaften die Zahlung von Tariflöhnen und das Einhalten von ökologischen Standards. Diese Aspekte ignoriere der CDU-FDP-Entwurf regelrecht. Außerdem könne ein Vergabegesetz nur wirken, wenn auch staatlicherseits die Möglichkeit geschaffen werde, seine Einhaltung zu überprüfen.

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