Blockupy-Demo: DIE LINKE legt weitere Beweise dafür vor, dass Innenminister Boris Rhein (CDU) die Öffentlichkeit angelogen hat

Janine Wissler: MdL: „Die Auswertung immer weiter eintreffender Zuschriften, Zeugenaussagen sowie von vielen Fotos und Videoaufnahmen erhärtet ganz klar diesen Vorwurf: Die Blockupy-Demonstration wurde gezielt und mit massiver Gewalt gegen hunderte friedlicher Demonstranten gesprengt.

Mehrere unabhängige Quellen belegen: Erstens wurde der Polizei-Kessel unabhängig vom Anlass an genau jener Stelle vorbereitet. Zweitens wurde angeordnet niemanden aus dem Kessel zu entlassen. Drittens kam es auch zu anlassloser und massiver Gewalt seitens der Polizei gegen den nicht gekesselten Teil der Demonstration. Und viertens konnte der nicht gekesselte Teil keineswegs ‚jederzeit‘ – wie behauptet wird – die Demonstration fortsetzen.

Die Ausführungen und Ausflüchte von Innenminister Boris Rhein (CDU) und der Polizeiführung sind nachweislich falsch. Innenminister Rhein und der Frankfurter Polizeipräsident Achim Thiel sowie viele übergriffige Polizisten werden sich politisch und juristisch verantworten müssen. Ein Minister, der das Parlament belügt, darf nicht im Amt bleiben.“

Es spreche zudem Bände, dass Boris Rhein bis heute weder die Grundlagen, Kosten und Inhalte des Pseudo-Gutachten seines CDU-Parteifreundes Dr. Brenner zum angeblich rechtlich einwandfreien Verhalten der Polizei veröffentlicht, noch die vielen offen gebliebenen Antworten aus den Innenausschusssitzungen vom 6. und 24. Juni, wie angekündigt, nachgereicht habe, so Wissler.

Rechtsanwalt Paulo Dias, der vor Ort im Kessel war, viele Geschädigte sowie Anwaltskollegen rechtlich vertritt und selbst Klage einreicht, ergänzt: „Die Äußerungen des Innenministers und der Polizeiführung sind mit den realen Geschehnissen hinsichtlich des Kessels nicht in Übereinstimmung zu bringen. Zum einen haben sich im Kessel überwiegend friedliche Demonstranten aufgehalten, von denen zu keiner Zeit Gewalt oder Gefahren ausgingen. Diesen vielen Menschen, u.a. auch Rechtsanwälten, wurde es über Stunden hinweg versagt, den Kessel zu verlassen. Hierfür existieren hinreichende Belege. So erging es auch mir als Rechtsanwalt vor Ort. Daher ist die Einlassung des Innenministers, ein Verlassen sei bei entsprechender Leibesvisitation und Personalienfeststellung  jederzeit möglich gewesen, mit der Realität nicht im Einklang zu bringen.“

Rechtsanwalt Dias weist zudem darauf hin, dass gravierende Fragen zum Verhalten des Amtsgerichtes im Raum stünden. So habe sich das Amtsgericht über den gesamten Zeitraum einer unverhältnismäßigen Zwangsmaßnahme gegen hunderte von Menschen für nicht-zuständig erklärt, obwohl in Fällen von freiheitsentziehenden Maßnahmen eine Amtsermittlungspflicht der Gerichte zwingend vorgeschrieben ist. Durch die Verweigerung des Amtsgerichts Frankfurt sich auf Antrag der Betroffenen von Amts wegen die freiheitsentziehende Maßnahme der Polizei zu überprüfen, entstand ein rechtsfreier Raum. Es werde nicht nur über seine Anwaltskanzlei weitere Klagen wegen Freiheitsberaubung und diversem Fehlverhalten seitens der Verantwortlichen geben.