zentrale Anlaufstelle für Wohnungslose nötig

„Für Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, ist das Durcheinander an städtischen Zuständigkeiten nach wie vor ein großes Problem“, stellte die Stadtverordnete Elke Kreiss fest. „Die Linke hofft deshalb, dass der Antrag für eine zentrale Anlaufstelle für Wohnungslose in der nächsten Stadtverordnetenversammlung angenommen wird.“

„Die Antwort des Magistrats auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zeigt, dass die Vermittlung von Wohnungslosen ein komplizierter bürokratischer Ablauf ist. Je nach Sachlage sind Ordnungsamt, Sozialamt oder MainArbeit zuständig“, erklärte Elke Kreiss weiter. „Ergänzend müssen sich die Betroffenen beim Wohnungsamt um Wohngeld bemühen. Wohnungslosigkeit ist für die Betroffenen jedoch eine akute Krisensituation, die in der Regel mit weiteren Problemen einhergeht. Daher ist individuelle und bedarfsgerechte Hilfe notwendig, die eher von einem Sozialarbeiter erbracht werden muss. So können die Faktoren überwunden werden, die zum Eintritt der Wohnungslosigkeit geführt haben. Die Politik fordert von den Betroffenen immer wieder Selbsthilfe ein. Voraussetzung für die Aktivierung von Selbsthilfe ist aber, dass in einer Krisensituation auch Hilfestellung von außen geleistet wird.“

Positiv vermerkte Elke Kreiss die Zusammenarbeit der MainArbeit mit freien Trägern wie der Caritas. „Wenn man bedenkt, dass es 2011 in Offenbach 89 200 Übernachtungen in Notunterkünften gab, sollte der Magistrat darüber nachdenken, ob ein Teil der Notunterkünfte von den etablierten Trägern der sozialen Arbeit vorgehalten werden könnte. Das Geld würde dann einer gemeinnützigen Organisation statt gewerblichen Vermietern zugute kommen“, sagte die Stadtverordnete.

„Wohnungslosigkeit hat viele Gesichter“, so Elke Kreiss. „Obdachlose, die bereits seit Jahren auf der Straße leben, bringen andere Probleme mit, als zum Beispiel Jugendliche, die von ihren Eltern aus der Wohnung geworfen werden und als die Familie, die wegen Mietschulden vor der Zwangsräumung steht.“

„Das Sozialgesetzbuch unterscheidet zwischen Menschen, die unter 25 Jahre alt sind und Menschen, die über dieser Altersgrenze liegen. Unter 25jährige werden oft mit dem Vorschlag abgewimmelt, sich bei Freunden einzuquartieren. „Das geht auf eine begrenzte Zeit, aber oft genug gibt es gute Gründe, warum die betroffenen Jugendlichen nicht mehr zu Hause wohnen können. Dabei spielt die Vorgeschichte der Jugendlichen und ihrer Familien eine große Rolle. Diese Gründe werden von der MainArbeit oft ignoriert, obwohl das Sozialgesetzbuch Ausnahmen vorsieht“, erklärte die Stadtverordnete.

„Wenn Menschen von drohender Wohnungslosigkeit betroffen sind, sind ihre Problemlagen jeweils sehr unterschiedlich. Durch die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle soll der individuelle Bedarf der Betroffenen ermittelt werden und eine zielgenaue Vermittlung erfolgen“, sagte Elke Kreiss. „Sinn einer zentralen Anlaufstelle für Wohnungslose ist es, Zwangsräumungen und damit die Übernachtungen in Notunterkünften zu dezimieren oder gar zu verhindern. Die Stadt würde hohe Kosten sparen, und damit würde sich die neue Anlaufstelle in jedem Fall rechnen.“