Mietobergrenze und Grundsteuer

Pressemitteilung der Stadtverordneten Marion Guth 

Die Fraktion Die Linke. hat einen Antrag mit dem Titel „Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft prüfen“ eingebracht, der in der nächsten Stadtverordnetenversammlung auf der Tagesordnung steht. Dazu erklärt die Stadtverordnete Marion Guth:

„Der rasante Anstieg der Mieten wird von der MainArbeit bei den Höchstgrenzen der Kosten der Unterkunft nicht berücksichtigt. Für Menschen, denen Arbeitslosengeld II zusteht, ist es fast unmöglich, eine neue Wohnung zu finden. Die Miete wird nur übernommen, wenn sie innerhalb bestimmter Richtwerte liegt. Der Umzug in eine Zwei-Zimmer-Wohnung wird zum Beispiel nur genehmigt, wenn Miete und Nebenkosten zusammengerechnet nicht über 472, 81 Euro liegen – und zwar auf den Cent genau. So günstige Wohnungen sind in Offenbach fast nicht mehr zu finden. Der aktuelle Mietspiegel weist für Häuser in durchschnittlicher Wohnlage, die zwischen 1979 und 1994 gebaut wurden, eine Miete von 8,50 Euro pro Quadratmeter aus. Die Kaltmiete für eine 50-Quadratmeter-Wohnung liegt demnach bei 425 Euro. Mit den Nebenkosten übersteigt eine solche Wohnung die von der MainArbeit gesetzte Höchstgrenze.

Der Leitfaden für die Kosten der Unterkunft wurde Ende Januar aktualisiert, die Richtwerte sind aber die gleichen, die schon vor zwei Jahren galten. Die durchschnittlichen Mietpreise im Offenbacher Stadtgebiet sind laut dem Internetportal „Immobilienscout 24.de“ allein von 2017 bis 2018 um 42 Cent pro Quadratmeter gestiegen. Für eine 50-Quadratmeter-Wohnung bedeutet das eine Steigerung um 21 Euro, die in den Vorgaben der MainArbeit nicht auftauchen. Offensichtlich berücksichtigt die MainArbeit die Entwicklungen der Preise auf dem Wohnungsmarkt nicht.

Dazu kommt, dass die beabsichtigte Grundsteuererhöhung bereits durch die Presse ging, als der KdU-Leitfaden aktualisiert wurde. Trotzdem wurde die Erhöhung der Grundsteuer B nicht in die neuen Höchstbeträge einbezogen.

Die Erhöhung der Grundsteuer wirkt sich direkt auf die Nebenkosten aller Mieter*innen aus und treibt so die Kosten der Unterkunft zusätzlich in die Höhe. Für die meisten Menschen schlägt sich die Steigerung zwar erst in einigen Monaten auf der Nebenkostenabrechnung nieder. In einigen Fällen wurde die angekündigte Erhöhung jedoch bereits in die Nebenkostenvorauszahlung einberechnet, wird also jetzt schon wirksam. Bei einer Neuanmietung geht die Grundsteuererhöhung ebenfalls in die Nebenkosten ein. Damit sinkt der Betrag, den Leistungsberechtigte für die Kaltmiete zur Verfügung steht, noch weiter. Eine Wohnung anzumieten, die nach den Vorstellungen der MainArbeit eine angemessene Miete kostet, wird so also noch schwieriger, als es ohnehin schon ist.“