Zum aktuellen Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Umwandlungsverbot von Mietshäusern in Eigentumswohnungen“ erklärt der Stadtverordnete Peter Schnell:
„Der Koalitionsvertrag der hessischen Landesregierung sieht vor, die Möglichkeit eines Umwandlungsverbotes von Mietshäusern in Eigentumswohnungen einzuführen. Die Fraktion DIE LINKE. hat einen Antrag gestellt, der den Magistrat auffordert, sich für die zügige Einführung solcher Umwandlungsverbote einzusetzen und darauf vorzubereiten. Dazu gehört, frühzeitig die nötigen Maßnahmen einzuleiten, die der Stadt die Durchsetzung solcher Verbote ermöglichen. Wenn Umwandlungsverbote ermöglicht werden, darf Offenbach keine Zeit verlieren, sondern muss diese so schnell wie möglich umsetzen.
Durch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zielen die Eigentümer oder Käufer darauf, das Mietshaus wohnungsweise zu verkaufen. Das verspricht deutlich höhere Preise, als das Haus im Ganzen anzubieten. In diesem Rahmen werden Renovierungsmaßnahmen dann eher als Luxussanierungen ausgeführt, um die zu erzielenden Preise weiter zu steigern.
Die Mieter haben bei einer Umwandlung zwar ein Vorkaufsrecht. Trotzdem können sich viele den Kauf nicht leisten, denn die Immobilienpreise haben auch in Offenbach schwindelerregende Höhen erreicht. Das gilt insbesondere für die vielen Gründerzeitwohnungen, die zum Offenbacher Stadtbild gehören, betrifft aber mittlerweile auch viele Wohnungen, die erst später entstanden sind. Wenn der neue Käufer dann auf Eigenbedarf klagt, können sich die Altmieter meist nicht wehren.
Die Kaufkraft potentieller Käufer fließt damit nicht in den Neubau von Wohnungen, sondern reduziert die Zahl der Wohnungen, die eher im günstigen Bereich liegen. Aus Sicht der Linken ist es zum Schutz der Mieter deshalb geboten, Umwandlungsverbote in Offenbach schnellstmöglich einzuführen und umzusetzen.“