Die geplante Änderung der Gefahrenabwehrverordnung für das Stadion am Bieberer Berg wurde in der letzten Stadtverordnetenversammlung erneut zurückgezogen.Angesichts verbleibender unbestimmter Rechtsbegriffe wie der Formulierung von „Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen“ fordert die Fraktion Die Linke eine weitere Überarbeitung.
„Gerade diese Formulierung ist ein Paradebeispiel eines unbestimmten Rechtsbegriffs, den das Offenbacher Rechtsamt an anderer Stelle nicht in der Verordnung sehen will, da es nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen‘“, erklärt Peter Schnell.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die Fraktion Die Linke, dass die geplante Änderung der Gefahrenabwehrverordnung in der letzten Stadtverordnetenversammlung erneut zurückgezogen wurde, da sie der Verordnung in der vorgelegten Fassung nicht hätte zustimmen können.
„Warum der Magistrat die Vorlage zurückgezogen hat, wurde nicht erläutert. Wir gehen aber davon aus, dass dies mit dem Ziel einer weiteren Überarbeitung geschehen ist“, so Schnell. Bereits im Vorfeld hatte Die Linke Fraktion Fragen an den Magistrat formuliert– insbesondere zur Streichung eines Paragrafen, der sich klar gegen menschenverachtendes und rechtsradikales Gedankengut im Stadion positioniert hatte. Der Magistrat und das Rechtsamt vertreten die Auffassung, dass jener Abschnitt in seiner bisherigen Form rechtswidrig ist – unter anderem wegen seiner fehlenden Bestimmtheit.
„Grundsätzlich kann man die Begründung des Rechtsamtes nachvollziehen, aufgrund derer eine bislang existierende Passage gegen menschenverachtende und rechtsradikale Äußerungen künftig im Rahmen des Hausrechts verankert werden soll, auch wenn andere Kommunen das anders sehen. Problematisch ist aber, dass gleichzeitig eine noch viel mehr unbestimmte und fragwürdige Formulierung im Text verbleiben soll, nämlich die zum Ausschluss von ‚Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen‘“.
„Wir haben nun den Magistrat gebeten, uns bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport zu erläutern, wie dieser Begriff aus seiner Sicht mit den Darlegungen des Rechtsamtes vereinbar sein soll, und verbinden damit die Hoffnung, dass die gewonnene Zeit nun für eine Neufassung genutzt wird, die diesen Begriff streicht beziehungsweise durch weniger unbestimmte Gefahrenkriterien ersetzt“, so Schnell abschließend.
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- Peter_Schnell_2023: Peter Schnell / privat