Pressemitteilung: Spekulativen Leerstand beenden: Die Linke fordert Leerstandssatzung für Offenbach

Die Fraktion Die Linke beantragt zur kommenden Stadtverordnetenversammlung, dass der Magistrat der Stadt Offenbach eine Leerstandssatzung für das Stadtgebiet erarbeitet. Der hessische Landtag hat hierfür vor kurzem die gesetzliche Grundlage geschaffen. Mutmaßlich spekulativer Leerstand von Wohnraum soll so bekämpft und dem angespannten Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden. Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende Gizem Erinç-Çiftçi:

„Der Offenbacher Wohnungsmarkt ist seit Jahren extrem angespannt. Bezahlbarer Wohnraum fehlt an allen Ecken. Gleichzeitig stehen hunderte Wohnungen leer, die Familien, Menschen mit geringem Einkommen oder Alleinerziehende ein Dach über dem Kopf bieten könnten. Diese Situation ist wirtschaftlich und sozial nicht mehr hinnehmbar.“

Wie Zahlen aus dem Zensus zeigen, standen 2022 in Offenbach 2.491 Wohnungen leer, davon 823 bereits seit über einem Jahr. „Bei einem erheblichen Teil dieses Leerstands wurden keinerlei Gründe angegeben. Das deutet darauf hin, dass Wohnraum dem Markt bewusst entzogen wird – auf Kosten all jener, die verzweifelt eine Wohnung suchen“, so Erinç-Çiftçi weiter.

Mit dem im November 2025 beschlossenen hessischen Gesetz gegen spekulativen Leerstand haben Kommunen erstmals eine wirksame rechtliche Handhabe erhalten. „Die schwarzrote Landesregierung hat den Städten endlich ein Instrument an die Hand gegeben – jetzt muss Offenbach es auch nutzen“, betont die Fraktionsvorsitzende. Als Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt erfüllt Offenbach die Voraussetzungen für den Erlass einer Leerstandssatzung.

Eine solche Satzung ermöglicht es der Stadt, längeren Leerstand genehmigungspflichtig zu machen, Auskünfte einzuholen und im Zweifel ein Wohnnutzungsgebot anzuordnen. Schwere Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 500.000 € geahndet werden, deren Einnahmen in die Wohnraumförderung fließen sollen. 

Die Fraktionsvorsitzende der Linken Gizem Erinç-Çiftçi betont, dass berechtigte Interessen von Eigentümer*innen, etwa bei Sanierungen oder Erbstreitigkeiten, durch das Gesetz weiterhin gewahrt bleiben. „Es geht explizit um die Mobilisierung von Wohnraum, der ohne triftigen Grund dem Gemeinwohl vorenthalten wird. Es geht nicht darum, Eigentümer*innen zu schikanieren, sondern darum, Verantwortung einzufordern. Wohnen ist ein Grundbedürfnis – kein Spekulationsobjekt. Und jede Wohnung, die wieder dem Markt zugeführt wird, entlastet die angespannte Situation ein Stück weit. Andere Städte gehen diesen Weg bereits. Offenbach sollte nicht länger zögern, sondern entschlossen handeln.“