EU- Urheberrechtsreform: Starker Protest gegen die Artikel 11-13

Am Ende des Monats wird im EU- Parlament über die umstrittenen Änderungen der EU- Urheberrechtsreform abgestimmt. Besonders im Fokus der Kritik sind die Artikel 11-13. Da besonders in diesen zu erkennen ist, dass diese Reform der Durchsetzung der Interessen der Medienkonzerne gegenüber den Content- Ersteller*innen dienen soll. Als Leittragende sind vor allem Nutzer*innen und Kreative auszumachen.

DIE LINKE setzt sich für ein modernes Urheberrecht und für die Interessen der Urheber*innen und Nutzer*innen ein. Dazu gehört eine gerechte Vergütung, aber auch der freie Zugang zu Wissen und Kultur. Das Thema Digitalisierung und die Gestaltung einer progressiven, emanzipatorischen und solidarischen Auseinandersetzung wird für die Europawahl am 26.Mai für uns ein zentrales Thema sein.

Der Artikel 11 soll laut der Vorlage ein Leistungsschutzrecht beinhalten. Davon sind Facebook-Posts, die geteilt werden, aber auch auf Websites und Suchmaschinen betroffen. Diese dürften nur noch wenn sie die Lizenzen der Rechteinhaber*innen, was meistens die Verlage sind, haben, weder einen Titel noch einen vollständigen Satz anzeigen. Das wird es den Nutzer*innen massiv erschweren gezielt nach Informationen zu suchen oder diese zu finden. Dadurch ist es nicht mehr nachvollziehbar, was der Inhalt eines geteilten Beitrags ist. Das bedeutet einen erschwerten Zugang zu Informationen und Wissen und eine massive Einschränkung der Nutzung der modernen Kommunikation.

Der Artikel 12 beinhaltet laut der Vorlage das Recht der Verlage, sobald ihnen wenn auch nur in Teilen, das Recht durch Urheber*innen übertragen oder lizenziert wurde, dass der Verlag Anspruch auf eine (Teil-) Vergütung hat und das Werk nutzen kann. Damit werden die Urheber*innen nicht nur massiv darin beeinträchtigt ihre Konditionen gegenüber den Verleger*innen auszuhandeln sondern sie werden massiv geschädigt, da sie, entgegen der eigentlichen angeblichen Intention dieser Vorlage, nicht geschützt werden. Vielmehr verlieren die Urheber*innen das Recht auf ihr Werk.

Artikel 13 der Vorlage wird momentan am heftigsten in der Öffentlichkeit diskutiert. Denn dieser hält fest, dass die Plattformen für Urheberrechtsverstöße, bei auf ihren Seiten hochgeladenen Inhalten, haften. Auch wenn Uploadfilter nicht explizit im Gesetzestext erwähnt sind besteht bei vielen die gerechtfertigte Befürchtung, dass ebensolche Filter durch die verschiedenen Websites und Plattformen eingesetzt werden (müssen). Dies würde einen massiven Eingriff in die künstlerische Freiheit bedeuten. Doch wird vor allem deutlich, dass dieser Artikel in dieser Form allemal dazu führen wird, dass Vielfalt und Kreativität verloren gehen und eingeschränkt werden.

Es hat sich ein breiter Protest formiert. Dieser wurde nicht zuletzt am 23.März bei einem europaweiten Aktionstag ausgedrückt. Ebenso haben sich einige Internetseiten, wie z.B. Wikipedia für 24 Stunden ausgeschaltet und es wurden Petitionen gegen diese Reform des Urheberrechts gestartet.