Informationsfreiheit für Offenbach

2016-21/DS-I(A)0802 – Antrag Die LINKE. vom 04.06.2020

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt eine Informationsfreiheitssatzung nach § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG zu erstellen. Die Satzung soll sich an der Mustersatzung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main[1] orientieren und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Begründung:

Die Einführung einer Informationsfreiheitssatzung bedeutet Transparenz in der Verwaltung und eine Stärkung von Demokratie und Bürger*innenrechten. Den Informationswunsch der Bevölkerung grundsätzlich mit dem Verweis auf das „Amtsgeheimnis“ zu versagen, schwächt die demokratische Teilhabe aller Einwohner*innen. Die Möglichkeit der einfachen Veröffentlichung im Netz bedeutet zudem einen überschaubaren Aufwand für die Verwaltung. Umfassende Informationsfreiheit stärkt die Bürger*innenbeteiligung, das Vertrauen in das Handeln der Behörden und letztendlich die Demokratie. Gerade in Zeiten von Corona, wo Verschwörungsmythen um sich greifen, ist eine umfangreiche Information der Bevölkerung wichtig. Antidemokratische Haltungen lassen sich mit sachlichen und verbindlichen demokratischen Prozessen kontern.

Im Jahr 2018 hat die schwarzgrüne hessische Landesregierung das schwächste Informationsfreiheitsgesetz der BRD verabschiedet. Unzählige Schlupflöcher schwächen die Informationsfreiheit in Hessen und untergraben zentrale Bürger*innenrechte. Eine Lücke in diesem Gesetz ist die sogenannte Opt-in-Regelung für die Kommunen, die vorsieht, dass jede Kommune eine eigene Satzung für Informationsfreiheit erlassen muss, um die Transparenz der Behörden zu gewährleisten. Mit der Einführung einer Informationsfreiheitssatzung in Offenbach kann unsere Stadt diese Lücke schließen und ihren Beitrag zu einer offenen und transparenten Verwaltung leisten.

Bisher haben sich fünf hessische Kommunen dazu entschieden, eine Informationsfreiheitssatzung zu erlassen. Die Stadt Offenbach sollte unter anderem mit den Städten Kassel und Bad Soden gleichziehen und eine eigene Satzung erstellen.

In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass der Magistrat Vorlagen an die Stadtverordnetenversammlung ohne Begründung als nicht-öffentlich eingestuft hat. Dabei kam es teilweise dazu, dass alle zentralen Informationen aus diesen Vorlagen an die Presse weitergegeben wurden. Auch einem solchen Vorgehen wird durch den Erlass einer Informationsfreiheitssatzung mittels klarer Regelungen vorgebeugt.

Die Erstellung einer eigenen Informationsfreiheitssatzung gibt der Stadt Offenbach die Möglichkeit eigene Akzente in der Informationsfreiheit zu setzen und die Bürger*innen möglichst umfangreich zu informieren. Die Mustersatzung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main kann hierbei als gutes Vorbild dienen. Das Ziel der Satzung sollte sein, möglichst viele Informationen ohne zusätzlichen Aufwand online zur Verfügung zu stellen, um echte Transparenz der Verwaltung zu gewährleisten.


[1] https://ddrm.de/wp-content/uploads/Mustersatzung-Transparenz-Informationsfreiheit-2019-12-final.pdf