Offenbacher Mieter*innen besser schützen

2016-21/DS-I(A)0917 – Antrag DIE LINKE. vom 26.01.2021

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.    Der Magistrat schafft in der Verwaltung eine Anlaufstelle für Mietrechtsberatung. Diese Anlaufstelle soll Bürger*innen der Stadt Offenbach, deren Einkommen 2150 Euro monatlich zuzüglich 650 Euro pro weiteren Haushaltsangehörigen nicht übersteigt, zu allen mietrechtlichen Themen kostenfrei beraten. Die Beratungsstelle wird stadtöffentlich beworben.

2.    Beim Wohnungsamt wird eine eigene Stelle für die Wohnungsaufsicht geschaffen. Die Stelle soll schwerpunktmäßig für die Beseitigung von Wohnungsmissständen (Schimmel, defekte Heizungen o.ä.) von bereits bestehenden Wohnungen sorgen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit soll sie auch Mieter*innen beraten, Missstände detailliert erfassen und statistisch auswerten und Hausbesitzer*innen über ihre Pflichten zur sachgemäßen Instandhaltung der Wohngebäude informieren.

Begründung:

Zu 1. Öffentliche Mietrechtsberatung ist weiterhin eine Leerstelle im Beratungsangebot der Stadt Offenbach. Laut dem Magistratsbericht Allen Einwohner*innen den Zugang zum Wohnungsmarkt erleichtern wird derzeit durch das Wohnungsamt lediglich eine „Rechtsberatung light“ durchgeführt. Diese wird im Jahr durchschnittlich von nur etwa 20 Personen in Anspruch genommen. Der Bericht führt die wenigen Anfragen darauf zurück, dass es „kein entsprechendes Angebot und auch keine entsprechende Bewerbung eines solchen Angebots gibt“. Der vorliegende Antrag soll ein solches Angebot bei der Stadt Offenbach schaffen. Bisher müssen die Offenbacher Bürger*innen auf Angebote von Mietschutzvereinen zurückgreifen. Für untere Einkommensgruppen entstehen hier jedoch Hürden sich zu ihren Rechten beraten zu lassen, weil diese Angebote an Mitgliedschaften mit jährlichen Beiträgen gebunden sind.

Als Vorbild für die Umsetzung der Mietrechtsberatung kann die Stadt Frankfurt dienen, die bereits seit vielen Jahren eine städtische Mietrechtsberatung anbietet. Dort können sich Mieter*innen zur Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen, Modernisierungsmaßnahmen oder Betriebskostenabrechnungen und dem Betretungsrecht des Vermieters beraten lassen.

Zu 2. Es braucht eine eigene Stelle zur Überwachung der Beseitigung von Wohnungsmissständen in Offenbach. Bisher ist die Wohnungsaufsicht bei der Bauaufsicht angesiedelt. Die Magistratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom Februar 2020 hat gezeigt, dass bisher keine detaillierte Erfassung der Wohnungsmissstände durch die zuständige Stelle erstellt wird. Laut Magistratsanfrage werden kleinere Vorgänge nicht erfasst. Kein einziger der Vorgänge wurde als Ordnungswidrigkeit behandelt. Der Anstieg der Trinkwasserverunreinigungen in den letzten Jahren macht jedoch eine Zunahme der anderen Wohnungsmissstände wahrscheinlich. Dabei sind die Missstände, wie etwa Schimmel, eine große Belastung für die Haushalte, weil sie ihre Gesundheit und ihre Sicherheit gefährden. Über die Schaffung einer eigenen Stelle zur Wohnungsaufsicht könnte nicht nur ein besserer Schutz der Mieter*innen gewährleistet, sondern auch die Bauaufsicht von dieser zusätzlichen Aufgabe entlastet werden. Als Vorbild kann die Wohnungsaufsicht der Stadt Wiesbaden dienen, die umfassende Beratung und Informationen zu Wohnungsmissständen bietet.