Wahlsichtwerbung beschränken – Schilderwald verhindern

2021-26/DS-I(A)0023 – Antrag Die LINKE. vom 06.05.2021

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat verändert die „Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen“, sodass folgende Punkte berücksichtigt werden:

a.    Die Stadt stellt vor Wahlen an zentralen Orten in Offenbach große Plakatwände für die Parteienwerbung zur Verfügung. Die Plätze auf den Plakatwänden sind paritätisch an die Parteien und ggf. Wählergruppen zu verteilen.

b.    Leichte Kunststoff- oder Pappwahlplakate und Dreieckständer zur Wahlwerbung sind unzulässig.

Begründung:

Zu jeder neuen Wahl in Offenbach sammeln sich in der gesamten Stadt mehr Wahlplakate der Parteien an. Bei den Parteien findet zum jeweiligen Stichtag ein regelrechtes Wettrennen um die meisten Plakate und die besten Plätze statt. Es ist jedoch nicht erwiesen, dass diese Form der Werbung das Wahlergebnis beeinflusst. Die vielen Plakate sind zudem ein Ärgernis für die Offenbacher Bevölkerung. Die Plakate stören nicht nur das Stadtbild, sondern können auch vom Verkehr ablenken. Ökologisch ist eine solche Materialschlacht ebenfalls nicht nachhaltig, die kurzlebigen Plakate müssen entsorgt werden, teilweise werden Plakate an ihren Plätzen vergessen und sind dann Wind und Wetter ausgesetzt. Mit dem Verbot von Plakatwerbung wird dem vielen Plakatieren Einhalt geboten. Durch die Aufstellung von großen Plakatwänden wird die Sichtwerbung der Parteien auf ein ausreichendes Maß begrenzt.