Anfrage: Sozialer Wohnungsbau

hier: Anfrage der Stadtverordneten Kreiss der Fraktion DIE LINKE. Vom 07.12.2015

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

die Stadtverordnete der Fraktion DIE LINKE., Frau Elke Kreiss, hat am 07.12.2015 o.g. Anfrage an den Magistrat gerichtet; hierzu wird wie folgt berichtet:

1a und 1b. Laut Wohnungspolitischen Leitlinien (2011) waren 2008 noch 7,13 % des gesamten Wohnungsbestandes einer Sozialbindung unterworfen. Bei gleichbleibendem Prozentsatz, wären dies gemessen am heutigen Wohnungsbestand ca. 4500 Wohnungen (Immobilienmarktbericht 2015). Laut der Frankfurter Rundschau liegt der aktuelle Bestand jedoch bei knapp 3000 Wohnungen (http://www.fr-online.de/offenbach/offenbach-etwas-sozialer-bauen.1472856.29994036.html), was einem Prozentsatz von 4,88 % entspricht. Sind diese Zahlen korrekt? Wie viele Sozialwohnungen gibt es derzeit in der Stadt Offenbach?

Antwort zu 1a:

Nein.

Antwort zu 1b:

Stand: 30.11.2015: 4149 Objekte.

2. Wie groß ist der Anteil der sozial gebundenen Wohnungen in Liegenschaften der GBO, NH, ABG und anderen gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften? Und wie groß bei privaten Bauunternehmen?

Antwort zu 2:

Der Anteil der sozial gebundenen Wohnungen in Liegenschaften der GBO, NH, ABG und anderen gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften liegt bei ca. 95 %. Die restlichen 5% werden von Privatpersonen gehalten. Private Bauunternehmer sind in diesem Bereich nicht vorhanden.

3. Wie sind die Sozialwohnungen über das Stadtgebiet verteilt? Existiert darüber eine Karte/Exceltabelle?

Antwort zu 3:

Für den verwaltungsinternen Gebrauch liegen die Daten sowohl tabellarisch als auch kartografisch vor. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen diese nicht veröffentlicht werden. Zur Übersicht wird eine agglomerierte Karte beigefügt (Anlage).

4. Wie hoch sind die Mieten in den Sozialwohnungen? Wie haben sich die Mieten in den letzten Jahren verändert?

Antwort zu 4:

Hierüber kann keine generelle Aussage getroffen werden, die Miethöhen sind immer Einzelfall bezogen und abhängig von den jeweiligen Förderwegen und Förderpro­grammen.

5. Nach welchen Kriterien werden die vorhandenen Sozialwohnungen vergeben? Gibt es Wartelisten? Wie vielen Offenbacher Haushalten konnte trotz Anspruch keine Wohnungen nach dem WoFG vermittelt werden? Hat sich diesbezüglich in den vergangenen Jahren etwas verändert?

Antwort zu 6:

Durch die Einführung des Gesetzes über die Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen vorn 13.12.2012, erfolgt die Anwendung der dortigen Vorschriften. § 17 des genannten Gesetzes findet Anwendung. Offenbach benennt keine Bewerber und führt auch keine Wartlisten. Eine Vermittlung findet ebenfalls nicht statt.

6. Gibt es Zahlen zur Entwicklung der Mietpreise all jener Wohnungen, die aus der Bindung fallen? Wie schnell passen sich die Mieten an die Marktpreise an?

Antwort zu 6:

Nach dem Wegfall der Bindung sind die Wohnungen nicht mehr öffentlich gefördert und die Mieten können gern. den gesetzlichen Vorschriften entsprechend angepasst werden. Daten hierzu sind uns nicht bekannt.

Anlage:

Agglomiererte Karte

 

Mit freundlichen Grüßen

Horst Schneider

Oberbürgermeister

Dr. Schwenke

Stadtrat