Anfrage: Nachfrage nach Sozialwohnungen

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die Stadtverordnetenfraktion Die Linke hat am 02.11.2016 o.g. Anfrage an den Magistrat gerichtet, hierzu wird wie folgt berichtet:
1. Wie viele Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein wurden im Jahr 2014, 2015 und bisher im Jahr 2016 gestellt und wie viele wurden hiervon jeweils bewilligt?

Antwort:

2014: 1910 Anträge auf Wohnberechtigung, davon 55 Ablehnungen

2015: 1986 Anträge auf Wohnberechtigung, davon 51 Ablehnungen

Bis 31.10.2016: 1788 Anträge auf Wohnberechtigung, davon 58 Ablehnungen.

Alle Anträge sind abschließend bearbeitet und beschieden.

2. Wie viele Personen / Haushalte besitzen aktuell einen Wohnberechtigungsschein? Wie viele waren es im Jahr 2014 und 2015?

Antwort:

Siehe Punkt 1.Nach den rechtlichen Vorschriften kann die Antragstellung zu einem Wohnberechtigungsschein im gesamten Landesgebiet (Hessen) erfolgen. Der Wohnberechtigungsschein wird, bei Berechtigung, für die Dauer von einem Jahr kostenfrei erteilt. Hiermit kann der Wohnberechtigte in ganz Hessen eine entsprechende Wohnung selbst suchen und ggf. beziehen.

3. Wie viele Personen / Haushalte haben aufgrund ihres Einkommens ein Anrecht auf eine Sozialwohnung?

Antwort:

Für den Bezug von geförderten Wohnungen sind maßgebliche Einkommensgrenzen festgelegt worden. Diese betragen zur Zeit:

für einen Einpersonenhaushalt: 15.327,- Euro

für einen Zweipersonenhaushalt: 23.254,- Euro

zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person: 5.285,- Euro.

zuzüglich für jedes kindergeldberechtigte Kind: 650,- Euro

weiter Zuschläge zu den Einkommensgrenzen (z.B. Behinderungen) sind nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich.

Die Einkommensgrenzen werden zum 01.01.2017 angepasst, hierzu erfolgt eine Veröffentlichung im Staatsanzeiger (dieser liegt bis dato noch nicht vor).

Die Ermittlung des Einkommens richtet sich nach den Vorschriften des Hessischen Wohnraumfördergesetzes.

Die Zahl der Haushalte, die auf Grund ihres Einkommens ein Anrecht auf eine Sozialwohnung haben, ergibt sich aus der Zahl der Anträge unter Punkt 1.

Eine Statistik über die Einkommensverhältnisse der Offenbacher Bevölkerung in Bezug auf die Einkommensgrenzen für Sozialbauwohnungen liegt uns nicht vor, somit kann hier keine Aussage getroffen werden.

4. Wie viele Sozialwohnungen bräuchte Offenbach, damit alle Sozialwohnungsberechtigten eine geförderte Wohnung erhalten?

Antwort:

Dazu kann keine Aussage getroffen werden.

Zum Bezug einer Sozialwohnung wird eine entsprechende Wohnberechtigung benötigt, diese hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Da keine örtliche Zuständigkeit zur Erteilung vorgesehen ist, ist uns nicht bekannt, wieviele Haushalte konkret in Offenbach am Main mit einer Sozialwohnung versorgt werden müssten.

5. Wie viele Personen / Haushalte besitzen zwar einen Wohnberechtigungsschein, wohnen jedoch nicht in einer Sozialwohnung? Wie hoch ist die Nachfrage, die nicht befriedigt werden kann?

Antwort:

Es erfolgt keine Datenerhebung, in welcher Art von Wohnraum die Antragsteller/innen zurzeit leben.

6. Wie viele Sozialwohnungen gibt es aktuell und gab in den Jahren 2014 und 2015. Wie viele sind aktuell in Planung, um welche Bauprojekte handelt es sich und wer sind die Investoren/Eigentümer dieser? (aufgeschlüsselt in unterschiedliche Förderprogramme etwa ‘Soziale Wohnraumforderung – Mietwohnungsbau für mittlere Einkommen’ und ‘Soziale Wohnraumforderung – Mietwohnungsbau’)?

Antwort:

Jahr 2014:

Anfangsbestand an geförderten Wohnungen:                     4124

Wohnungen deren Förderung ausgelaufen ist:                    110

Neu geförderte Wohnungen :                                                56

Endbestand an geförderten Wohnungen 2014:                   4070

 

Jahr 2015:

Anfangsbestand an geförderten Wohnungen:                      4070

Wohnungen deren Förderung ausgelaufen ist:                     63

Neu geförderte Wohnungen :                                               0

Endbestand an geförderten Wohnungen 2015:                   4007

 

Jahr 2016:

Anfangsbestand an geförderten Wohnungen:                      4007

Wohnungen deren Förderung ausgelaufen ist:                     99

Neu geförderte Wohnungen :                                                18

Voraussichtlicher Endbestand an Wohnungen 2016:         3926

 

Neu geförderte Wohnungen in 2016:

hierbei handelt es ich um 18 Wohnungen der ABG Frankfurt Holding in der Verwaltungseinheit: Christian-Pleß-Straße. Die Förderung erfolgt über städtische Mittel und einem Baudarlehen aus den Mitteln des Sondervermögens “Wohnungswesen und Zukunftsinvestition” durch die WI-Bank.

Förderungen in den Folgejahren:

Ein aktuelles Bauprojekt der in der Planungsphase: Lichtenplattenweg/ Rhönstraße mit insgesamt 30 Wohnungen. Angedachte Förderung nach dem Programm des Mietwohnungsbaues. Eigentümer: GWH, Westerbachstr. 33, Frankfurt /Main.

Weitere, zukünftige Förderungen sind z.Zt. nicht bekannt

7. Wie gestaltet sich zukünftig die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen in Hinblick auf deren Auslaufzeit? Wie viele Wohnungen fallen in den kommenden Jahren aus der Sozialbindung? Bitte tabellarisch bis zum Jahr 2030 aufführen Wird angedacht die auslaufende Sozialbindung jeweils zu verlängern und welche Bestrebungen gibt es, die aus der Sozialbindung fallenden Wohnungen zu ersetzen?

Antwort:

Anzahl der Wohnungen deren Förderung voraussichtlich ausläuft:

Jahr Auslauf Anzahl der Wohnungen
2017 80
2019 9
2020 9
2021 67
2022 8
2030 44

Durch die Erstellung der Offenbacher Richtlinie zum Erwerb von Belegungsrechten, ist ein Instrument geschaffen worden, um Wohnraumförderung zu ermöglichen.

Die Umsetzung hierzu liegt im Bereich der Wohnbauförderung.

8. Wie viele Personen / Haushalte mit Wohnberechtigungsschein fallen unter das Förderprogramm ‘Soziale Wohnraumforderung – Mietwohnungsbau für mittlere Einkommen’? Wie viele dieser Personen / Haushalte können nicht mit entsprechendem Wohnraum versorgt werden?

Antwort:

Die Einkommensgrenzen zur Erteilung einer Wohnberechtigung zum Bezug einer Wohnung, die mit Mitteln für „mittlere Einkommen“ gefördert wurde liegt bei:

für einen Einpersonenhaushalt: 18.392,- Euro

für einen Zweipersonenhaushalt: 27.905,- Euro

zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person: 6.342,- Euro.

zuzüglich für jedes kindergeldberechtigte Kind: 650,-Euro

Die Ermittlung des Einkommens richtet sich nach den Vorschriften des Hessischen Wohnraumfördergesetzes.

Die Erteilung von Wohnberechtigungen speziell für Wohnungen „für mittleres Einkommen“ wird in Offenbach nicht nachgefragt. Da die Einkommensgrenze für eine allgemeine Wohnberechtigung unter der Einkommensgrenze der Wohnberechtigung „für mittleres Einkommen „ liegt, könnten alle bei uns erteilten Wohnberechtigungen auch zum Bezug einer geförderten Wohnung „für mittlere Einkommen“ verwendet werden.

Wohnraum, der in mit dem Förderprojekt „mittleres Einkommen“ gefördert wurde, steht in Offenbach am Main nicht zur Verfügung!

9. Wie viele Personen / Haushalte mit Wohnberechtigungsschein fallen unter das Förderprogramm ‘Soziale Wohnraumförderung – Mietwohnungsbau”? Wieviele dieser Personen / Haushalte können nicht mit entsprechendem Wohnraum versorgt werden?

Antwort:

Die Einkommensgrenzen richten sich wie unter Punkt 3 beschrieben. Weitere Ausführungen siehe ebenfalls unter den o.g. Punkten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schneider

Bürgermeister