Kommunale Selbstverwaltung ist kein Selbstzweck

Die Stadtverordnetenversammlung soll in ihrer nächsten Sitzung über einen Antrag des Magistrats beschließen, in dem sie die Entscheidungsgewalt über städtische Unternehmensbeteiligungen geringen Wertes an den Magistrat abgibt. Der Stadtverordnete Sven Malsy führt dazu aus:

„Der Magistrat will die Stadtverordnetenversammlung mit dem Antrag ‚Kommunale Beteiligungsgesellschaften‘ entlasten. Die Zuständigkeit für einige städtische Beteiligungen soll abgegeben werden. Die Fraktion DIE LINKE. hält diese Maßnahme für politisch falsch. Denn eine zentrale Aufgabe der Stadtverordneten ist es, sich mit wirtschaftlichen Betätigungen, wie etwa städtische Beteiligungen zu befassen.

Der vorliegende Antrag des Magistrats stellt für uns eine Selbstentmachtung des Parlaments dar. Es ist der gesetzliche Auftrag aller Stadtverordneten, sich mit den wirtschaftlichen Beteiligungen der Stadt zu beschäftigen. Eine überflüssige Belastung ist dies demnach nicht.

Zwar scheinen die sogenannten mittelbaren Beteiligungen von kleiner Bedeutung als unwichtig, aber hier geht es auch ums Prinzip. Das Parlament darf keine Freifahrtscheine ausstellen und die Verantwortung für städtische Vermögen allein dem Magistrat überlassen.

Eine der tragenden Säulen der kommunalen Selbstverwaltung ist die wirtschaftliche Betätigung. Eigene Unternehmen sind für die Aufgaben der Grundversorgung unabdingbar. Die Erfahrungen der letzten beiden Jahrzehnte haben gezeigt: dort wo öffentliche Daseinsvorsorge auch nur teilweise privatisiert wird, kann das katastrophale Folgen für die Menschen haben. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir als Stadtverordnete einen Blick auf sämtliche Beteiligungen haben.“