„Milieuschutz“ für das Nordend, um Verdrängung zu verhindern

Die Fraktion DIE LINKE. fordert, dass für das Nordend eine Milieuschutzsatzung erstellt wird, um die dort wohnende Bevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Die rasante Entwicklung im Nordend und in den anliegenden Vierteln, wie etwa dem Hafen oder am Kaiserlei, wirkt sich zunehmend auf das Nordend aus. Markus Philippi und Sven Malsy erklären, warum dringend gehandelt werden muss.

Sven Malsy führt aus: „Das Nordend ist im Umbruch. Das Viertel gilt mittlerweile als hip und bezahlbar sind die Mieten für viele auch noch. Die Betonung liegt auf noch, denn die Aufwertung der umliegenden Viertel wirkt sich zunehmend auf das Nordend aus. In der letzten Stadtverordnetenversammlung wurde einstimmig beschlossen, das Nordend für das Programm Soziale Stadt zu bewerben. In dem Programmantrag wird beschrieben, dass der massive Wohnungsneubau im und um das Nordend herum zu einer Konkurrenz im bestehenden Wohnungsbestand führen wird. Diese Schilderung schreit geradezu danach, dass die Mieten steigen werden und dringend gehandelt werden muss.“

Markus Philippi weiter: „Das städtebauliche Instrument Milieuschutz ist ein sinnvoller Ansatz, um Mietpreissteigerungen im Nordend entgegenzuwirken. Ein sukzessiver Wegfall von günstigem Wohnraum wäre fatal für die jetzigen Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch für ganz Offenbach. Denn ähnlich günstige Mieten, wie sie aktuell im Nordend bezahlt werden, werden im Neubau aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen nie erreicht. Menschen mit wenig Geld wären gezwungen an den Rand der Stadt zu ziehen oder Offenbach zu verlassen. So lange sich gesetzliche Regelungen und Fördermöglichkeiten nicht grundsätzlich ändern, gilt umso mehr: günstiger Wohnraum muss erhalten bleiben.“

Das Instrument Milieuschutz leitet sich aus der Erhaltungssatzung nach Baugesetzbuch §§ 172-174 ab. In einem Gebiet mit einer Erhaltungssatzung sind der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig. Es wird geprüft, ob die konkrete bauliche Maßnahme das Satzungsziel, nämlich die aktuelle Bevölkerung zu erhalten, gefährdet. Hingegen nicht genehmigungspflichtig sind Instandhaltungsmaßnahmen oder die Herstellung zeitgemäßer Ausstattung. Eine Milieuschutzsatzung umfasst einen Kriterienkatalog, womit Luxusmodernisierungen verhindert werden, da durch diese die Mieten für einen Großteil der ansässigen Bevölkerung unbezahlbar werden.