Ernte kann jetzt eingefahren werden

Pressemitteilung des Stadtverordneten Peter Schnell

Der Magistrat hat die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Offenbach überarbeitet. In der Neufassung ist die Bußgeldandrohung für einige Handlungen weggefallen, darunter das Verbot der Ernte von Früchten auf öffentlichem Grund. Den Anstoß dazu gab ein Antrag, den die Fraktion DIE LINKE. im vergangenen Sommer gestellt hat. Dazu erklärt der Stadtverordnete Peter Schnell:

„Früchte von öffentlichen Grundstücken oder vom Wegesrand zu ernten gilt in Zukunft nicht mehr als Ordnungswidrigkeit. Bislang musste, wer dabei erwischt wurde, mit einem Bußgeld rechnen. Damit ist der Antrag, den die Fraktion DIE LINKE. dazu in der Stadtverordnetenversammlung gestellt hatte, nun umgesetzt. Dass eine Beschränkung auf haushaltsüblich verwertbare Mengen bleibt, dient in der Tat der Vermeidung einer Kommerzialisierung. Daneben hat der Magistrat die Gefahrenabwehrverordnung auch in anderen Punkten überarbeitet. Beispielsweise entfällt künftig auch das Verbot, Papierkörbe und Abfallbehälter zu durchsuchen und daraus Pfandflaschen oder anderes zu entnehmen. Eine immer größer werdende Anzahl an Personen sieht sich genötigt, mit dieser sicher oft als entwürdigend empfundenen Tätigkeit ihr zu geringes Einkommen aufzubessern. Unsere Fraktion begrüßt, dass sie hierfür künftig nicht mehr auch noch mit Bußgeldern verfolgt werden können. Ein echter Fortschritt für die Menschen ist aber erst dann erreicht, wenn niemand mehr Flaschen sammeln muss, um über die Runden zu kommen.

Zudem dürfen Bolzplätze nun von Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 statt bisher 14 Jahren genutzt werden.  Unsere Fraktion hat immer wieder kritisiert, dass es für Jugendliche zu wenige Möglichkeiten gibt, ihre Freizeit gemeinsam mit anderen zu verbringen. Insofern freuen wir uns über die Änderungen, die wir mit unserem Antrag angestoßen haben.

Bei einer kompletten Überarbeitung der Gefahrenabwehrverordnung hätten wir uns aber doch mehr Mut gewünscht, noch weitere unsinnige, unzeitgemäße Verbote zu kippen oder zumindest mit mehr Freiheiten auszugestalten. Etwa bezüglich des Ausgangs von Hunden in den öffentlichen Anlagen und des gemeinsamen Alkoholkonsums dort. Auch das Wegnehmen von brauchbaren Dingen aus dem Sperrmüll hätte endlich legalisiert werden können. Wie bei den Pfandflaschen sollte auch hier die oberste abfallrechtliche Zielsetzung  der Vorrang der Wiederverwendung sein. So werden die Stadtverordneten sich wohl eher früher als später wieder mit dieser Verordnung beschäftigen müssen.”