Öffentlichen Raum schützen – Sondernutzungen besser steuern

2016-21/DS-I(A)0703 – Antrag DIE LINKE. vom 31.10.2019

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat überarbeitet die Satzung der Stadt Offenbach über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren und deren Anlage. Ziel der Überarbeitung ist, dass

1. stärkere Anreize gesetzt werden, Absperrungen für Baumaßnahmen, durch die die Nutzung des öffentlichen Raums eingeschränkt wird, zügiger und fallweise auch temporär zurückzubauen,

2. Sondernutzungsgebühren nicht nur für Hochbaumaßnahmen, sondern auch für Tiefbau und Abriss erhoben werden,

3. im Abgleich mit entsprechenden Satzungen anderer Kommunen sonstige Entwicklungen der jüngeren Zeit berücksichtigt werden.

Der Entwurf soll unter Berücksichtigung der erwarteten Anreizwirkungen zumindest aufkommensneutral sein. Der Satzungsentwurf ist der Stadtverordnetenversammlung zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Im Zuge des Masterplanprozesses und auch durch den allgemeinen Bauboom sind im Offenbacher Stadtgebiet viele Baustellen entstanden, die sich auch in den öffentlichen Raum ausweiten und Flächen der Nutzung durch die Allgemeinheit oft über viele Monate entziehen. Der Absatz in der Satzung der Stadt Offenbach über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren, der Baustellenabsperrungen regelt, wurde seit 2004 nicht mehr an die veränderte Lage in der Stadt angepasst.

In Anbetracht dessen ist es angebracht, die Satzung derart zu ändern, dass für die jeweiligen Bauunternehmen ein wirtschaftlicher Anreiz entsteht, die Absperrungen möglichst schnell zurückzubauen und den öffentlichen Raum wieder freizugeben. Dabei ist es auch sinnvoll, einen Anreiz für den zeitweisen Rückbau von Bauzäunen zu setzen, wenn der öffentliche Raum vorübergehend nicht von den Bauträgern genutzt wird. Mit Blick auf die Haushaltslage sollen bei geänderten Anreizwirkungen jedoch insgesamt keine Einnahmeausfälle zu erwarten sein.

Zudem sollen nicht nur Hochbaumaßnahmen, sondern auch Tiefbaumaßnahmen und Abriss durch die Satzung besser reguliert werden, da die Absperrungen den öffentlichen Raum in gleicher Weise der allgemeinen Nutzung entziehen.