Neue Wohngemeinnützigkeit kann eine Chance für überhitzten Offenbacher Wohnungsmarkt sein

Die Bundesregierung hat kürzlich beschlossen, die 1990 abgeschaffte Wohngemeinnützigkeit wiedereinzuführen. Damit soll es Steuererleichterungen für gemeinnützige Wohnungsgesellschaften geben, die Wohnungen dauerhaft unterhalb der üblichen Marktpreise vermieten. Die Abstimmung im Bundestag dazu steht noch aus. Die Linke Fraktion sieht in der Neuen Wohngemeinnützigkeit eine Chance, den Wohnungsmarkt in Offenbach gerechter gestalten zu können. Dazu erklärt Peter Schnell:

„Die Neue Wohngemeinnützigkeit, wie sie die Bundesregierung jetzt auf den Weg bringt, ist sicher nicht der ganz große Wurf, um die politischen Fehler und Versäumnisse der letzten Jahre in der Wohnungsfrage ausbügeln zu können. Die Mietpreisentwicklung kennt nicht nur in Offenbach seit Jahren nur eine Richtung: steil nach oben. Gleichzeitig gibt es bei immer größerem Bedarf immer weniger Sozialwohnungen und wenn neue Wohnungen gebaut wurden, dann meist für Besserverdienende. Die Linke Fraktion sieht dennoch eine Chance, dass Mieter*innen in Offenbach von den geplanten Neuerungen profitieren können.

Mit der Neuen Wohngemeinnützigkeit wird es, sofern sich der Bundestag für die Gesetzesänderung ausspricht, Steuerentlastungen für sozial orientierte Wohnungsunternehmen, Stiftungen oder Vereine geben, die sich damit darauf verpflichten, Wohnungen dauerhaft unter dem marktüblichen Niveau zu vermieten. Damit gäbe es mehr Wohnungen, die dem überhitzten, gewinnorientierten Markt entzogen wären – das wäre gerade in Offenbach sinnvoll, wo die Diskrepanz zwischen dem was die Menschen für Wohnen bezahlen können und dem was es sie kostet, enorm ist.

Die Stadt Offenbach darf die Entwicklung nicht verschlafen und muss einen genauen Blick darauf werfen, wie die Wiedereinführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit dazu genutzt werden kann, mehr bezahlbaren Wohnraum in Offenbach entstehen zu lassen. Dazu gehört nach Ansicht der Linken zu prüfen, welche Strukturen es im Stadtkonzern bereits gibt und wie diese gegebenenfalls optimiert werden müssten, um möglichst schon 2025 von den Steuererleichterungen im der Sinne der Wohngemeinnützigkeit zu profitieren und so Wohnraum günstiger anbieten zu können. Es ist dringend notwendige Aufgabe im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge, die soziale und nachhaltige Versorgung mit Wohnraum zu verbessern.“

Bildquellen

  • Peter_Schnell_2023: Peter Schnell / privat