Preisgleitklauseln schaffen Planungssicherheit

Zur kommenden Haushaltssitzung beantragt die Fraktion DIE LINKE, dass bei künftigen Abschlüssen sogenannter Aufgabenübertragungs- und Beleihungsverträge eine Preisgleitklausel vereinbart wird. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Sven Malsy:

„Bei einer Preisgleitklausel handelt es sich um eine Wertsicherungsklausel, bei der die Preisfestsetzung flexibel gestaltet wird. Sie regelt, wie mit Preissteigerungen umgegangen werden soll und sichert Vertragspartner gegen Marktrisiken ab. So sorgt sie für einen angemessenen Ausgleich und schafft Planungssicherheit.

Die Vereinbarung solcher Klauseln ist bei Rahmendienstleistungsverträgen in Offenbach bereits gängige Praxis. Wir wollen, dass Preisgleitklauseln auch in künftigen Aufgabenübertragungs- und Beleihungsverträgen Anwendung finden und somit einen Anteil zur Haushaltssicherung beitragen. Als Element der gesteigerten Planungssicherheit ist die flächendeckende Einführung von Preisgleitklauseln von daher ein Ansatz die dauerhafte Stabilität des Haushaltes abzusichern.“

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  • Sven Malsy: © https://die-linke-of-stadt.de (Janina Spiegel)