Anfrage: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für den Bereich Berliner Str. 160

Hier: Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag (DS-I(A)0575)

i.V.m. Grundstücksverkauf Berliner Str. 160 und 166 (DS-I(A)0576)

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

Herr Stv. Schultheiß (Die Linke) hat o.g. Anfrage an den Magistrat gerichtet; hierzu wird wie folgt berichtet:

Mit DS-IA 513 wurden Leitlinien für die Vergabe städtischer Darlehen im geförderten Mietwohnungsbau beschlossen. Darin heißt es unter Nr. 1 und 2: „Zur Sicherung der Zielquote soll darauf hingewirkt werden, dass bei Neubauvorhaben ab einer Größe von 50 Wohneinheiten (WE) 30% im gef. MietWoBau errichtet werden. Die städtische Wohnbauförderung wird hierzu im Vorfeld mit den Investoren Kontakt aufnehmen und über Fördermöglichkeiten beraten.“

1. Welche konkreten Schritte wurden im Rahmen des Bauvorhabens Berliner Str. 160 unternommen, um in dem Projekt auch geförderten Mietwohnungsbau entstehen zu lassen?

Antwort:

Das Bauvorhaben Berliner Straße 160 wurde als schlüssiges Gesamtkonzept durch den Investor vorgestellt und diskutiert. Für dieses prägende Grundstück am Eingang zur Offenbacher Innenstadt wurde seit mehreren Jahren nach einer städtebaulichen Aufwertung gesucht. Die Rahmenbedingungen für eine Bebauung sind durch den Grundstückszuschnitt, die Lage an der Berliner Straße und die bisherige Nutzung sehr komplex.

Das Ziel der Förderung des sozialen Wohnungsbaus, wie es in den wohnungpolitischen Leitlinien verankert ist, kann derzeit nur eingeschränkt umgesetzt werden. Dies gründet vorwiegend auf der Problematik einer notwendigen kommunalen Kofinanzierung für Darlehen und Förderungen des Landes. Für diesen kommunalen Anteil der Förderung wurde in der Vergangenheit die Fehlbelegungsabgabe aus dem geförderten Wohnungsbau herangezogen. Da diese zweckgebunden war, musste sie direkt wieder in die Förderung von Wohnraum fließen. Seit der Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe durch die Hessische Landesregierung im Juni 2011 fehlen der Stadt Offenbach die Mittel für den kommunalen Eigenanteil im sozialen Wohnungsbau. Die derzeitig amtierende Landesregierung arbeitet an einem Gesetzesentwurf zur Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe in den nächsten Jahren.

Grundsätzlich folgt die Stadt Offenbach den wohnungspolitischen Leitlinien und versucht in verschiedenen Vorhaben alternative Finanzierungsmöglichkeiten für den geförderten Wohnungsbau zu finden, so bei dem Vorhaben der ABG auf dem ehemaligen MAN-Gelände in der Christian-Pleß-Straße. In den wohnungspolitischen Leitlinien wird zudem als weiteres Ziel der gesamtstädtischen Entwicklung die Schaffung höherwertigen und hochwertigen Wohnraums definiert.

Im Ergebnis ist jedes Projekt individuell auszuformulieren. Beim vorliegenden Projekt Berliner Straße 160 wurde ein schlüssiges Gesamtkonzept vorgelegt, welches mit den vielschichtigen Rahmenbedingungen gut umgeht.

2. Welche Angebote wurden dem Investor gegenüber gemacht? Wann wurde dem Investor ein entsprechendes Angebot unterbreitet? Welche städtischen Stellen waren beteiligt?

Antwort:

Siehe Antwort auf Frage 1.

 

Mit freundlichen Grüßen

H. Schneider

Oberbürgermeister