Offenbach braucht einen hauptamtlichen Antidiskriminierungsbeauftragten

Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE. und der Stadtverordneten Marion Guth

Der Antidiskriminierungsbeauftragte Enno Knobel hat seinen jährlichen Bericht im Sozialausschuss vorgestellt. Dazu erklärt die Stadtverordnete Marion Guth:

“Diskriminierung hat viele Gesichter. Auch in Offenbach machen Menschen täglich die Erfahrung, dass sie wegen ihres Erscheinungsbildes, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder aus anderen Gründen benachteiligt werden. Für die Betroffenen ist es oft schwer, sich gegen die Diskriminierung zu wehren. Offenbach hat deshalb vor fünf Jahren beschlossen, einen Antidiskriminierungsbeauftragten einzusetzen.

Der Antidiskriminierungsbeauftragte arbeitet ehrenamtlich. Aktuell wird diese Aufgabe von Enno Knobel ausgefüllt. Er investiert viel Freizeit in dieses Ehrenamt, das sicher nicht immer einfach ist. Um seine Belastung zu reduzieren, ist es sinnvoll, ihm eine Bürokraft zur Seite zu stellen. Diese Bitte seines Amtsvorgängers wird auch von Enno Knobel wiederholt, leider ist der Vorschlag bisher aber auf taube Ohren gestoßen.

In den Berichten der Antidiskriminierungsbeauftragten kehrt eine Problemstellung regelmäßig wieder. Es sind die Erfahrungen von Frauen, die ein Kopftuch tragen und auf Jobsuche sind. Offensichtlich werden sie bei Vorstellungsgesprächen öfter aus diesem Grund abgelehnt. Wenn der Antidiskriminierungsbeauftragte den betreffenden Arbeitgeber dann um eine Klärung der Situation bittet, wird in der Regel eine Einigung erzielt. Ob die Frau die Stelle dann bekommt, bleibt unklar.

Diskriminierung erzeugt ein Gefühl der Ohnmacht. Deshalb ist es wichtig, dass es eine städtische Stelle gibt, an die sich Betroffene wenden können, um gegen die Ungerechtigkeit vorzugehen und sich zu wehren. Allerdings ist der Offenbacher Antidiskriminierungsbeauftragte nur zuständig, wenn sich Menschen durch städtische Beschäftigte diskriminiert fühlen, also durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung oder der Eigenbetriebe wie Kindertagesstätten, ESO oder etwa der städtischen Wohnungsgesellschaft GBO. Für diskriminierende Erfahrungen, die sich im privaten Bereich abspielen, etwa bei der Wohnungssuche bei privaten Vermietern, beim Einkaufen oder in Gaststätten, ist der Beauftragte nicht zuständig.

Wegen der Begrenzung seines Auftrags auf Diskriminierung durch städtische Beschäftigte ist der Beauftragte bisher nur für einen kleinen Teil der Fälle zuständig. Will man ernsthaft gegen Diskriminierung in unserer Stadt vorgehen, muss man den Auftrag erweitern. Dazu ist es sinnvoll, eine Stelle einzurichten, in der sich fest angestellte Mitarbeiter um Diskriminierungsfälle kümmern und Präventionsarbeit betreiben. DIE LINKE unterstützt deshalb die Forderung des Bündnisses Bunt statt Braun nach einer hauptamtlichen Antidiskriminierungsstelle in Offenbach.”